Kolumbus Sprachreisen

AGB

1 Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung bietet der Kunde der Kolumbus Sprachreisen GmbH (im Weiteren nur als KSR bezeichnet) den
Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem
Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots sind die Angebotsdetails mit allen darin enthaltenen
Informationen, sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch KSR zustande.
1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, ist dies ein neues Angebot. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
1.4 In Verbindung mit einer KSR-Reise kann der Kunde separat Flüge und Hotelübernachtungen buchen. Der Veranstalter ist in diesem Fall ausschließlich Mittler und haftet ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht
aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.


2 Zahlungen
2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins wird gemäß § 651 r
BGB iVm Artikel 252 EGBGB folgende Anzahlung fällig:
• Bei Buchung von KSR Erwachsenensprachreisen und Schülersprachreisen 10 %
• Bei Buchung von KSR Auslandspraktika 10 %
• Bei Buchung von KSR Freiwilligenarbeit und Work & Travel 20 %
2.2 Die Restzahlung:
• Bei Buchung von KSR Erwachsenensprachreisen und Schülersprachreisen in Höhe von 90 % wird spätestens
4 Wochen,
• Bei Buchung von KSR Auslandspraktika in Höhe von 90 % wird spätestens 4 Wochen
• Bei Buchung von KSR Freiwilligenarbeit in Höhe von 80 % wird spätestens 4 Wochen
• Bei Buchung von KSR Work & Travel in Höhe von 80 % wird spätestens 2 Monate
vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bitte überweisen Sie den Reisepreis auf das Bankkonto von KSR.
2.3 Bei Buchung ab 4 Wochen vor Reisebeginn einer Erwachsenensprachreise, Schülersprachreise, Auslandspraktika
und Freiwilligenarbeit ist der komplette Reisepreis bei der Buchung sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchung ab 2 Monaten vor Reisebeginn eines Work & Travel- Aufenthaltes ist der komplette Reisepreis
bei der Buchung sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.4 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde seine Reiseunterlagen ca. 2 Wochen vor Reisebeginn.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, behält sich KSR vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen.
2.5 Bei Buchung eines Auslandspraktikums wird der Kunde mit Zusendung der Buchungsbestätigung zusätzlich dazu
aufgefordert unverzüglich den Preis für die Durchführung des Praktikumsvermittlungsverfahrens an KSR zu zahlen.
Sollte der Kunde nicht zu einer Praktikumsstelle vermittelbar sein, erhält der Kunden den Preis für die Durchführung
des Praktikumsvermittlungsverfahrens zurück.
2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an KSR
zu erfolgen und kann per Überweisung vorgenommen werden. Sofern nicht mit KSR ausdrücklich anders vereinbart,
haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Verlangt der Kunde eine bereits im
Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine
entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich KSR das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.


3 Leistungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von KSR ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseunterlagen unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener
Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang
der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von KSR. Im Fall von Widersprüchen
ist die Buchungsbestätigung ausschlaggebend. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Einreise-, Grenz- und
Visagebühren o. Ä., die von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Werden solche Gebühren von
KSR verauslagt, so ist KSR berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Kunden weiterzubelasten.
3.2 Bei Buchung eines Sprachkurses kann durch den Einstufungstest am ersten Tag Unterricht ausfallen. Außerdem
fällt an Feiertagen des jeweiligen Gastlandes der Unterricht ersatzlos aus. Die genauen Termine stehen im Angebot.


4 Vertragsänderungen
4.1 Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind aus sachlichen Gründen Änderungen an den Angeboten möglich, die KSR sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird KSR den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
4.2 KSR ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die
Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für eine andere aber gleichwertige Unterkünfte oder Kursarten.
KSR hat den Kunden in einem solchen Fall in Papierform oder elektronisch klar, verständlich und in hervor gehobener
Weise und vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten.
4.3 Kann KSR die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher
Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen
KSR und dem Kunden gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist KSR berechtigt, dem Kunden vor
Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde hat in einem solchen Fall das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer
Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. KSR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den
Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.


5 Rücktritt und Kündigung durch KSR
5.1 KSR behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten: a) Wird
eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl bei den Schülersprachreisen und Erwachsenensprachreisen, auf die in
der entsprechenden Leistungsbeschreibung oder Angebotsdetails oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt
geworden sind, ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, ist KSR berechtigt, von der betroffenen Reiseleistung
oder Reise bis zum 31. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zurückzutreten. Die Mitteilung über das
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und den damit zusammenhängenden Rücktritt von der Reiseleistung oder
Reise muss dem Kunden bis 31 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zugegangen sein. Wird die Reiseleistung oder Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde die auf diese Reiseleistung oder – sofern
es sich um eine Kündigung der Reise handelt – die auf die Reise geleistete Zahlung zurück. b) Ist KSR aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert; in diesem Fall hat KSR
den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
5.2 KSR ist zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn der Kunde Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches zum Reiseort bringt; ferner, wenn er Drogen konsumiert oder zum Reiseort bringt bzw.
Straftaten begeht. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Versuchs des Vorgenannten vor.
5.3 An Kursorten der Erwachsenen- und Schülersprachreisen gilt eine Hausordnung, die vom Kunden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle die Hausordnung betreffenden Anweisungen
des Schulleiters zu befolgen.
5.4 Ferner kann KSR den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde unter falscher Angabe
zur Person und zur Adresse gebucht hat.


6 Rücktritt durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei KSR. Dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, steht KSR unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von KSR und gewöhnlich zu
erwartendem Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung, jeweils p. P. zu:
-bis zu vier Wochen vor Reisebeginn:
• 10 % des Reisepreises bei Erwachsensensprachreisen, Schülersprachreisen und Auslandspraktika,
• 30 % des Reisepreises bei Work&Travel,
• 20 % des Reisepreises bei Freiwilligenarbeit;
-zwei bis vier Wochen vor Reisebeginn:
• 25 % des Reisepreises bei Erwachsensensprachreisen, Schülersprachreisen und Auslandspraktika,
• 60 % des Reisepreises bei Work&Travel,
• 40 % des Reisepreises bei Freiwilligenarbeit;
-weniger als zwei Wochen vor Reisebeginn:
• 50 % des Reisepreises bei Erwachsensensprachreisen, Schülersprachreisen und Auslandspraktika,
• 75 % des Reisepreises bei Work&Travel,
• 60 % des Reisepreises bei Freiwilligenarbeit;
-weniger als drei Tage vor Reisebeginn:
• 90 % des Reisepreises bei Erwachsensensprachreisen, Schülersprachreisen und Auslandspraktika
• 90 % des Reisepreises bei Work&Travel,
• 90 % des Reisepreises bei Freiwilligenarbeit.
Für Buchungen von Erwachsenensprachen, Schülersprachreisen, Freiwilligenarbeit, Work & Travel oder Auslandspraktika, die einen Flug beinhalten, gelten gesonderte Entschädigungen. Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 30 % des Reisepreises, ab dem 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 40 %, ab dem 29. bis
zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 %, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 % und ab dem 6. bis zum 3. Tag vor
Reisebeginn 70 %. Bei Rücktritt weniger als 3 Tage vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise beträgt die Stornopauschale 90 %. Nutzt ein Kunde gebuchte Leistungen nicht, werden dafür gezahlte Gebühren nicht erstattet. Der Teilnehmer
hat das Recht, den Nachweis zu führen, dass die dem Veranstalter tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind.
6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass KSR kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. KSR
bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. KSR ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
6.4 Abweichend von Ziffer 6.2 kann KSR keine Entschädigung verlangen, wenn am Reiseort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen.
6.5 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
6.6 Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung AGA – Allianz Global Assistance eine Reise-Rücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit sowie weitere Reiseversicherungen abzuschließen.

7 Umbuchung / Vertragsübertragung
7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts,
des Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen
werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer, des Reiseorts und des Reisepreises), werden bis 60 Tage
vor Reisebeginn von KSR 50 Euro p. P. berechnet. Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt –
generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als
60 Tage vor Reisebeginn bei KSR eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung
des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der
neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses
Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Fluggesellschaft ist nicht möglich.
7.2 Der Kunde kann bis 7 Tage vor Reisebeginn gegenüber KSR erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat in Papierform oder elektronisch zu erfolgen.
KSR ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht
erfüllt. Durch den Eintritt des Dritten entstandene Mehrkosten kann KSR vom Reisenden erstattet verlangen. In der
Regel fallen hierfür 30 Euro Bearbeitungsgebühr an. In besonderen Konstellationen, z. B. wenn Flüge betroffen sind,
können die Mehrkosten auch deutlich höher ausfallen.
7.3 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

8 Gewährleistung, Kündigung durch den Kunden
8.1 KSR hat dem Reisenden die gebuchte Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Ist die Reise mangelhaft, so kann
der Kunde von KSR entsprechend der gesetzlichen Regelungen Gewährleistungsrechte geltend machen entsprechend
§ 651 k BGB Abhilfe verlangen und ggf. den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen, den Reisepreis nach § 651 m BGB mindern
und / oder nach § 651 n BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
8.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat KSR den Reisemangel zu beseitigen. KSR kann die Abhilfe nur verweigern,
wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen
Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
8.3 Der Kunde hat einen Reisemangel unverzüglich am Reiseort anzuzeigen. Ist KSR infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Kunden auf Minderung und / oder
Schadensersatz entsprechend § 651 m BGB, bzw. § 651 n BGB aus diesem Reisemangel ausgeschlossen.
8.4 Ist die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisevertrag kündigen nach §
651 l BGB, vorausgesetzt, der Kunde hat KSR zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe des Reisemangels gesetzt und
KSR hat innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geleistet. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
von KSR verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.5 Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sollte nur gegenüber KSR erfolgen. Eine
schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

9 Haftung / Haftungsbeschränkung
9.1 Die vertragliche Haftung von KSR für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung
vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des
Kunden von KSR nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
9.2 KSR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und/ oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die nicht Teil der vertraglichen Reiseleistungen sind, sondern die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder die
von Dritten, Unabhängigen durchgeführt werden (z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen), es sei denn,
diese Dritten sind als Erfüllungsgehilfen für KSR zu qualifizieren oder KSR erweckt den Anschein, eigener Veranstalter
der von den Dritten erbrachten Leistungen zu sein. KSR haftet jedoch, wenn und soweit für den Kunden entstandenen
Schaden die Verletzung uns obliegender Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist.
9.3 Eine etwaige Flugbeförderung als Teil der Pauschalreise unterliegt der Haftungsordnung des Montrealer Übereinkommens von 1999 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889 / 2002 geänderten Fassung.
9.4 KSR empfiehlt den Kunden im eigenen Interesse den Abschluss einer Reise-Unfallversicherung und einer Reisegepäck-Versicherung.

10 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1 Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder, die von
der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von KSR sowie von KSR beauftragten Dritten zu befolgen.
10.2 KSR wird deutsche Staatsangehörige so genau wie möglich über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss. Angehörigen anderer Staaten gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft.
Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventuell Mitreisender
(z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen.
10.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende
Kosten sind allein vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende
Reisekosten, gehen zu seinen Lasten.
10.4 Der Kunde hat KSR alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten bei der Buchung zur Verfügung zu
stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Daten mit den Daten in den Reisedokumenten übereinstimmen.
10.5 KSR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente
durch die jeweils zuständige Stelle, wenn der Kunde diese mit der Besorgung beauftragt hat.
10.6 KSR ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen
Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung von für die Reise erforderlichen persönlichen Daten gemäß vorstehender Ziffer 10.4, berechtigt, die Reise des Kunden zu verweigern
und die entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, KSR nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in
der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

11 Datenschutz
Die im Rahmen Ihrer Buchung angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer etc.)
werden zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung und Marktforschung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Darüber hinaus können die Daten zur Zusendung von aktuellen
Informationen und Angeboten verwendet werden. Sollten Sie diese Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich
bitte mit Ihrem Anliegen an KSR.

12 Schlussbestimmungen
12.1 Die Ansprüche des Kunden bei Reisemängeln nach § 651 i BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist
beginnt mit dem Tag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte.
12.2 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem KSR die Ansprüche schriftlich
zurückweist.
12.3 Der Kunde kann KSR nur am Sitz in Köln verklagen.
12.4 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und KSR als Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.5 Für Klagen von KSR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedsstaaten der EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von KSR maßgebend.
12.6 Die Nichtigkeit und / oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und / oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nicht die Nichtigkeit und / oder Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags
oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.